Es gibt viele Gründe, weswegen man sich auf einer Webseite für Spam Newsletter anmelden sollte oder warum nicht. Dazu zählen vor allem Gründe, wenn man seine Email oder eine Firmenemail auf ihren Widerstand gegen Spam testen möchte.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist es sich an dem Inhalt solcher Nachrichten humoristisch zu erfreuen oder einer unliebsamen Person diese Emails zukommen zu lassen, von dem die Redaktion aber Abstand nimmt. Nichtsdestotrotz gibt es aber Anbieter im Netz, die gerne Emails entweder kostenlos oder gegen eine gewisse Gebühr in Spam Newsletter-Listen eintragen und diese dort auf ihre Spam-Widerstandskraft testen.
In der Regel sind solche Eintragungen kostenlos, falls man aber die Creme der Creme haben möchte, sind auch Kosten von bis zu 100 Euro möglich. Diese Investition sollte aber nur durch Anwender durchgeführt werden, die sich an wirklich schlechtem Spam ergötzen wollen und denen Reddit oder 9Gag oder 4chan nicht ausreicht.
Die Spam Newsletter Anmeldung – Vertrauenswürdig oder Fake?
Ist das Spam Newsletter anmelden nun Betrug oder seriös? Diese Frage ist in der Nische tatsächlich sehr schwer für einzelne Anbieter zu beantworten. Die Anzahl der Anbieter ist sehr gering und nur wenige davon stammen aus Deutschland, zudem sollte man sich sicher sein, was man hier eigentlich möchte, denn einmal im Spam Newsletter, erhält man eine Vielzahl an unerwünschten Emails, die beim Öffnen der dort enthaltenen Links auch Malware beinhalten können. Die Anmeldung bei einem Spam Newsletter ist also ein Spiel mit dem Feuer.
Von einem Spam newsletter abmelden – Das sollte man hingegen besser sein lassen
Nun wurde bereits kurz angesprochen was passiert, wenn man sich bei einem Spam Newsletter anmelden will, die Frage aber bleibt, ob man sich auch von einem abmelden sollte? Dies wäre besser nicht zu tun, denn im umgekehrten Fall ist es meist kein Anbieter, der Spam zu einem weiterleitet, sondern echter Spam, der gezielt ausgesandt wurde, um zu testen, wer auf solche Nachrichten reagiert.
Wurde nun auf eine solche Spam-Email mit der Bitte der Herausnahme aus dem Spam Newsletter geantwortet, so wissen die Betrüger, dass man anfällig dafür ist und werden alles daran setzen mit einer zweiten, nun wohl wahrscheinlicheren Aktion, an die intimen Daten des Nutzers zu gelangen. Da fast jeder Nutzer heute die Möglichkeiten von Spam kennt, sind solche gutgläubigen und naiven menschen leider die perfekten Opfer für Spammer.
Wie kann man die Email-Adresse in Spam-Liste eintragen?
Möchte man nun doch wider Erwarten eine Email-Adresse in eine Spam-Liste eintragen, so benötigt man einen Startpunkt. Dies sind sogenannte Spam Newsletter Anmeldeseiten, die die dort eingegebenen Daten an Spammer weitergeben. Eine gute Adresse ist hierzu: http://www.spamfan.de/subscribe.php. Diese und ähnliche Webseiten sind in der Lage die eigenen Nutzerdaten an Spammer weiterzuleiten.
Was sind Newsletter Spam Bots?
Diese Bots führen für den Spammer Befehle aus. In der Regel werden sie so programmiert, dass sie diverse Webseiten auf das Vorhandensein von Email-Adressen hin überprüfen und an diese eine vorher generierte Nachricht automatisch versenden. Solche Bots können durch Änderungen an der Email-Adresse jedoch ausgetrickst werden. Hier muss man als Webseitenbetreiber einfach etwas kreativ sein. Bots können nur schwerlich erkennen, dass es sich bei {@} beispielsweise um einen Schutz handelt, der die eigene Emailadresse verschleiern soll.
Sollte man Spam-Emails zurück spammen?
Besser nicht ist hier die richtige Lösung, denn in einem solchen Fall gewinnt in der Regel der Spammer – Zeit verschwendet hat man aber in allen Fällen. Falls der Spam Überhand nimmt, sollte man sich an seinen Email-Provider besser wenden, anstatt Spam Emails zurückzusenden. Spammer hoffen nur auf Interaktionen, worunter auch solche fallen. Hier ist es also ebenfalls besser den Spammer zu ignorieren und den eigenen Spam-Schutz zu erhöhen.
Jemanden mit Spam zumüllen – Ist das legal?
Diese Frage lässt sich auf verschiedenen Ebenen in Deutschland nicht abschließend und letztgültig bis dato beantworten. Wahr ist, dass im Telemediengesetz ab 2007 die Klausel enthalten ist, dass Spam unter folgenden Gesichtspunkten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, wenn die folgende Eigenschaft erfüllt wird: „Verschleiern oder Verheimlichen des Absenders und des kommerziellen Charakters der Nachricht“ (s. TMG § 6 Abs. 2)
Da es sich bei Privatpersonen jedoch nicht um kommerzielle Anbieter handelt, ist es offen, ob diese für Spam belangt werden können. Einen Aufruf zum legalen Zuspammen ungeliebter Nachbarn stellt dies jedoch nicht da, worunter auch die Eintragung anderer sensibler Daten in Spam Newsletter fällt. Hier sollte man versuchen seine Probleme anders zu lösen, als das Wagnis einzugehen, die Daten eines Dritten an Spammer weiterzureichen. Ein Unterlassungsbescheid gegen den Spammer kann jedoch privatrechtlich durchgesetzt werden.